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Datenschutz Überwachungskameras

In jedem Land gibt es gesetzlich festgelegte Ausführungs- und Handlungsvorschriften. Diese Vorschriften sind hierzulande auch besser bekannt unter den Begriff Richtlinien. Doch warum gibt es diese überhaupt und warum ist es so wichtig sich daran auch zu halten?

Generell muss zwischen zwei verschiedenen Varianten von Richtlinien unterschieden werden. Zum einen gibt es technische Richtlinien, welche von bestimmten Organisationen ausgegeben werden und rechtliche Richtlinien, die von einem gesetzlichen Gremium einstimmig beschlossen werden.

Seit dem Beitritt in die Europäische Union, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland zudem auch noch die EU-Richtlinien. Tag für Tag setzen wir uns, mal bewusst mal ganz unbewusst, mit solchen Handlungsvorschriften auseinander.

Speziell wenn es um das Thema Sicherheit geht, müssen wir uns im privaten Bereich an so manche Vorschriften halten. Besonders dann, wenn es um den Schutz des Eigenheimes oder der Wohnung mit einer Überwachungskamera geht.

Überwachungskamera – welche Richtlinien müssen beachtet werden?

Bei der Anbringung einer privaten Überwachungskamera, müssen strikte Richtlinien eingehalten werden. In diesem Fall kommen die EU-Datenschutzregeln zur Anwendung. Doch es muss auch unterschieden und beachtet werden, was genau auf der Überwachungskamera zu sehen ist.

Sobald ein öffentlicher Bereich, etwa der Gehweg gefilmt bzw. überwacht wird, müssen diverse Vorschriften laut Beschluss des Europäischen Gerichtshofes eingehalten werden.

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Schätzungen zufolge, haben in Deutschland etwa 1 Million Haushalte eine Überwachungskamera zur Abschreckung installiert. Generell kann gesagt werden, dass gegen die Anbringung einer Überwachungskamera zum Schutz des Eigenheimes kein Einwand besteht. Es muss jedoch auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden.

In der Praxis bedeutet dies, dass ein zulässiger Überwachungszweck für die Wahrnehmung des Hausrechts zugrunde liegen muss. Sobald der Außenbereich mit einer Überwachungskamera gefilmt wird, dürfen die Straße oder andere öffentliche Bereiche keinesfalls auf dem Videomaterial zu sehen sein.

Was passiert wenn man sich nicht an Richtlinien hält?

Wie hart und genau diese Richtlinien eingehalten werden müssen, hat unlängst ein Fall in Luxemburg an das Tageslicht gebracht. Der Hausbesitzer wurde bereits öfter Opfer von Einbrüchen. Zum Schutz hat er eine Überwachungskamera installiert.

Leider dürfte sich der Luxemburger mit den gesetzlichen Richtlinien nicht sonderlich viel auseinandergesetzt haben und auf er filmte somit bei der Überwachung den öffentlichen Straßenbereich und auch das gegenüberliegende Einfamilienhaus.

Tatsächlich kam es wieder zu einem Einbruchsversuch, wo einige Verdächtige dabei gefilmt wurden, wie sie die Fensterscheibe des Hausbesitzers eingeschlagen haben. Ausgestattet mit diesem Videomaterial erstattete der Luxemburger natürlich auch eine Anzeige. Als es zur Gerichtsverhandlung kam, (die Verdächtigen wurden gefasst), kam es jedoch aufgrund des Verstoßes der Datenschutzrichtlinien zu einem Freispruch.

Wenn auch Du eine Überwachungskamera installieren möchtest, sollten Du dich deshalb genau über die Handlungsvorschriften bzw. über die Gesetzesgrundlage informieren. Wird die Überwachungskamera so angebracht, dass lediglich die privaten Räumlichkeiten gefilmt werden, dürfte dies bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung in der Regel zu keinem Gesetzesverstoß führen.

Fazit

Zusammengefasst bleibt also zu sagen, dass in der Bundesrepublik Deutschland (auch in anderen Ländern) sehr strenge Auflagen gibt.

Besonders dann, wenn in die Privatsphäre von anderen Personen eingegriffen wird. Wenn Du eine Überwachungskamera anbringen möchtest, solltest Du dich sehr genau darüber informieren, was genau auf dem Bildmaterial zu sehen sein darf und was nicht.

Das Internet bietet Dir hierfür eine sehr gute Möglichkeit und ist eine sehr zuverlässige Informationsquelle.

Sollten die Datenschutzbestimmungen der EU-Richtlinien nicht eingehalten werden, kann es für Dich zu hohen Strafenkommen, auch wenn Du damit einen Einbrecher überführen kannst.

Eine Geldstrafe von mehreren Tausend Euro ist es sicherlich nicht wert den Gehsteig oder ein Stück der öffentlichen Straße mitzufilmen, oder?



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